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Stadtvillen

Ausgehend von der Schoberstraße bis hin zur Spessartstraße konnten, eingebettet in ein grünes Band, 6 Punkthäuser in Form von Geschosswohnungsbau entstehen.  Die Punkthäuser werden über eine verkehrsberuhigte Erschließung (Anwohner, Fuß- und Radweg) an die Spessart-, Lautenschläger- bzw. Schoberstraße erschlossen.

Zum Rosenseepark schaffen 4 neue Punkthäuser eine Verzahnung zwischen neuem Quartier und Park.

Das Maß der baulichen Nutzung umfasst für die v.g. Punkthäuser 4 Vollgeschosse (Höchstmaß) bzw. 4 Vollgeschosse mit 5. Geschoss als Staffelgeschoss. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist einheitlich auf 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) einheitlich auf 1,2 festgesetzt. Für die Punkthäuser im Grünband ist eine Überschreitung der für das 5. Obergeschoss festgesetzten Baugrenze um bis zu 1,50 m ausnahmsweise zulässig, sofern die Überschreitung nach Südwesten gerichtet ist und eine anteilige Länge von maximal 50 % der Frontlänge des 4. Obergeschosses aufweist. Zugelassen werden Dachneigungen von 0° bis 15°.

Für die neuen Geschosswohnungsbauten sind Tiefgaragen zu errichten. Tiefgaragen die mit einer Vegetationsschicht von mind. 50 cm Stärke überdeckt und intensiv begrünt sind, werden bei der Ermittlung der überbauten Grundflächen (Grundflächenzahl) nicht eingerechnet. Die zulässige Geschossfläche kann gemäß § 21 a BauNVO um die Flächen notwendiger Garagen, die unter der Erde hergestellt werden, erhöht werden. 

Baufelder 12 (WA 2) und 13 (WR2):   Verkauft!

Baufelder 14 (WR 3) und 15 (WA 6):   Verkauft!

Baufelder 16 (WA 9) und 17 (WR 7):   Verkauft!

Baufeld 18 (WR 9):                                 Bebauung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; kein Verkauf!

Baufeld 19 (WR 10):                             Bebauung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; kein Verkauf!


Masterplan Stadtvillen

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