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Reihenhauszeilen

Die für eine Bebauung mit Reihenhäusern bzw. Kettenhäusern vorgesehenen Baufelder sind als allgemeine bzw. reine Wohngebiete in offnener Bauweise mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 ausgewiesen. Im WR 8 ist eine Gesamtgebäudelänge von mehr als 50 m zulässig.

In den Baufeldern WA 4, WA 11, WR 4, WR 5, WR 6 und WR 8 dürfen jeweils 2 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss als Vollgeschoss mit Flachdach mit Dachneigungen von 0° bis 20°errichtet werden. Es sind sowohl Hausgruppen als auch Einzel-, Doppel- oder Kettenhäuser zulässig.

Die privaten Stellplätze sind auf dem jeweiligen Grundstück bzw. auf nahe gelegenen Stellplatzanlagen unterzubringen.

Baufelder 5 (WA 4) und 6 (WR 1):      Verkauft!

Baufelder 7 (WR 4) und 8 (WR 5):      Verkauft!

Baufelder 9 (WA 11) und 10 (WR 6): Verkauft!

Baufeld 11 (WR 8):                               Verkauft!
 

Masterplan Reihenhäuser